Jugendfreizeit Hamburg

Bock auf Großstadt-Feeling, Hafenluft und Action?

  • ab 12-18 Jahren
  • Beginn 30.04.2026 14:00 Uhr
  • Ende 03.05.2026 21:00 Uhr
  • Kosten 260,00 €
  • Anmeldeschluss 16.04.2026

Bock auf Großstadt-Feeling, Hafenluft und Action? Der KJR Garmisch-Partenkirchen lädt euch ein zu einer unvergesslichen Jugendfreizeit in die Hansestadt Hamburg.

Ihr werdet viel Spaß haben, neue Freunde kennenlernen und gemeinsam die Elbmetropole unsicher machen. Was euch erwartet? Wir schippern mit der Fähre über die Elbe, genießen den gigantischen Ausblick von der Plaza der Elbphilharmonie und tauchen im Miniatur Wunderland in faszinierende Welten ab. Abends lassen wir uns von den berühmten Wasserlichtspielen in Planten un Blomen verzaubern oder stürzen uns ins Getümmel auf dem Frühlingsdom.

Zwischendurch erkunden wir die historische Speicherstadt, spazieren durch den Alten Elbtunnel und shoppen in der Europa-Passage. Außerdem habt ihr über 10 Stunden Freizeit, in denen ihr selbst entscheiden könnt, was ihr machen wollt!

 

Allg. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur  mit der Anmeldung über unsere Homepage berücksichtigt.

Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Absagen bis

  • 150. Tag vor Reisebeginn fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
  • 149.-60.Tag vor Reisebeginn 15%
  • 59.-30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • 14.-07. Tag vor Reisebeginn 80%
  • 06.-01. Tag vor Reisebeginn 95%
  • Am Abreisetag 100% des Reisepreises

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer*innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Allg. Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Hinweise

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Ein Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen. Bei Absagen bis vierzehn Tage vor Beginn berechnen wir eine Verwaltungspauschale in Höhe von 12,00 €. Bei Rücktritt ab dreizehn Tagen bis sechs Tagen vor der Maßnahme wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnehmerbeitrages erhoben; bei Absagen ab fünf Tagen bis zum Beginn der Maßnahme eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 %.
Die Teilnehmer sollen an der gesamten Freizeit teilnehmen. Besuche durch Eltern und Verwandte sowie kurzzeitiges Herausnehmen der Kinder aus der Freizeitgruppe für anderweitige Aktivitäten stören den Ablauf in der Gruppe und sollen unterbleiben.

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine ausführliche Info mit Packliste geht Ihnen ca. 14 Tage vor der Freizeit mit der Post zu.